Insgesamt erfreuen sich Lebensversicherungen als Produkte zur Altersvorsorge und zur Absicherung der Hinterbliebenen großer Beliebtheit, was sich darin begründet, dass sie als sicher gelten und es möglich machen, ein recht großes finanzielles Polster bei verhältnismäßig kleinen Beiträgen anzusparen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass die mit meist sehr langen Laufzeiten abgeschlossenen Versicherungsverträge vorzeitig beendet werden. Zu den häufigsten Gründen für ein vorzeitiges Auflösen der Vertragsbeziehung gehört ein kurzfristiger Liquiditätsbedarf, beispielsweise im Fall von Arbeitslosigkeit, zur Tilgung von Schulden oder Krediten, bei einer schwerwiegenden Erkrankung oder bei anderen Veränderungen im persönlichen Umfeld, etwa bei einer Scheidung.
Für den Fall einer vorzeitigen Kündigung sehen die Versicherungsverträge in aller Regel die Erstattung des sogenannten Rückkaufswertes vor. Allerdings liegt dieser meist deutlich unter den einbezahlten Beträgen, was daran liegt, dass die anfänglichen Beiträge zum Großteil zur Deckung der Verwaltungskosten der Versicherungen eingesetzt werden. Statt die Lebensversicherung zu kündigen und die damit verbundenen finanziellen Verluste hinzunehmen, hat der Versicherungsnehmer allerdings die Möglichkeit, die Lebensversicherungspolice auf dem sogenannten Zweitmarkt zu verkaufen.
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