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Lebensversicherung verkaufen

Insgesamt erfreuen sich Lebensversicherungen als Produkte zur Altersvorsorge und zur Absicherung der Hinterbliebenen großer Beliebtheit, was sich darin begründet, dass sie als sicher gelten und es möglich machen, ein recht großes finanzielles Polster bei verhältnismäßig kleinen Beiträgen anzusparen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass die mit meist sehr langen Laufzeiten abgeschlossenen Versicherungsverträge vorzeitig beendet werden. Zu den häufigsten Gründen für ein vorzeitiges Auflösen der Vertragsbeziehung gehört ein kurzfristiger Liquiditätsbedarf, beispielsweise im Fall von Arbeitslosigkeit, zur Tilgung von Schulden oder Krediten, bei einer schwerwiegenden Erkrankung oder bei anderen Veränderungen im persönlichen Umfeld, etwa bei einer Scheidung.

Für den Fall einer vorzeitigen Kündigung sehen die Versicherungsverträge in aller Regel die Erstattung des sogenannten Rückkaufswertes vor. Allerdings liegt dieser meist deutlich unter den einbezahlten Beträgen, was daran liegt, dass die anfänglichen Beiträge zum Großteil zur Deckung der Verwaltungskosten der Versicherungen eingesetzt werden. Statt die Lebensversicherung zu kündigen und die damit verbundenen finanziellen Verluste hinzunehmen, hat der Versicherungsnehmer allerdings die Möglichkeit, die Lebensversicherungspolice auf dem sogenannten Zweitmarkt zu verkaufen.

Durch den Verkauf können sich zwei Vorteile ergeben. Zum einen ist der Preis, der durch den Verkauf erzielt wird, meist höher als der Rückkaufswert und zum anderen bleibt häufig der Todesfallschutz so lange bestehen, wie der Käufer den Vertag fortführt. Aus steuerrechtlicher Sicht kann sich der Vorteil ergeben, dass der Verkaufserlös derzeit nicht abgabepflichtig ist, während der Rückkaufswert und die Auszahlung bei Vertragsablauf unter Umständen versteuert werden müssen.

Der Verkauf der Lebensversicherungspolice ist jedoch nur dann möglich, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört, dass die verbliebene Vertragslaufzeit in einem bestimmten Rahmen liegen und der Rückkaufswert eine vorgegebene Mindesthöhe aufweisen muss. Der Verkauf von fondsgebundenen Lebensversicherungen sowie Direktversicherungen ist in aller Regel nicht möglich. Daneben ist es allerdings häufig auch möglich, die Lebensversicherung zu beliehen, wodurch die Lebensversicherung trotz Liquiditätsbedarf aufrechterhalten werden kann.

 

 
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