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Der Klassiker: die einfache Reiserücktritts-Versicherung für Einmal-Reisen

Die Reiserücktritt Versicherung gehört zu Recht zu den Klassikern unter den Reiseversicherungen und wird in den meisten Fällen bezogen auf eine bestimmte Reise abgeschlossen. Üblicherweise wird eine Reise einige Zeit vor dem eigentlichen Reiseantritt gebucht. Tritt nun zwischenzeitlich ein Ereignis ein, das dazu führt, dass die Reise wieder abgesagt werden muss, stellen Reiseveranstalter und Fluggesellschaften Stornokosten in Rechnung. Dabei ergibt sich die Höhe der Stornokosten aus dem Zeitraum bis zum geplanten Reisebeginn. Verbleibt noch recht viel Zeit, wird ein bestimmter Prozentsatz des Reisepreises fällig, bei kurzfristigen Absagen belaufen sich die Stornogebühren im Regelfall auf den gesamten Reisepreis.

Die Aufgabe der Reiserücktritts-Versicherung besteht nun in der Übernahme eben dieser Stornogebühren, wobei eine Versicherungsleistung voraussetzt, dass der Grund für die Absage im Rahmen des Versicherungsvertrages als wichtiger Grund definiert ist. Je nach Anbieter können hier allerdings Unterschiede vorliegen. Zu den wesentlichen Gründen, die einen Reiserücktritt rechtfertigen, gehören eine Erkrankung, ein Unfall oder der Tod, üblicherweise außerdem auch die Unverträglichkeit von vorgeschriebenen Impfungen oder eine unerwartete Schwangerschaft. Des Weiteren gelten massive Eigentumsschäden durch beispielsweise einen Einbruch oder einen Brand als wichtige Gründe. Einige Anbieter definieren zudem auch Änderungen der beruflichen Situation als Rücktrittsgründe, sowohl im Hinblick auf eine plötzliche Arbeitslosigkeit als auch bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit.

Als Versicherungsprämie für die Reiserücktritts-Versicherung wird ein bestimmter Prozentsatz des Reisepreises in Rechnung gestellt, wobei die Höhe des Prozentsatzes vom verbleibenden Zeitraum bis zum Reisebeginn sowie dem Umfang der versicherten Rücktrittsgründe abhängt. Einige Versicherer bieten dabei auch Selbstbeteiligungen an, so dass der Versicherungsnehmer einen Teil der Stornogebühren selbst übernimmt. Viele Versicherungsnehmer schließen eine Reiserücktritts-Versicherung zusammen mit der Buchung der Reise ab. Allerdings kann eine Reiserücktritts-Versicherung auch innerhalb einer bestimmten Frist nach der Buchung der Reise abgeschlossen werden, so dass der Reisende nicht zwangsläufig auf den Anbieter zurückgreifen muss, mit dem sein Reisebüro zusammenarbeitet.

Ein Versicherungsvergleich von unabhängigen Anbietern kann sich auch bei einer Reiserücktritts-Versicherung durchaus bezahlt machen. Verfügt der Reisende über Kreditkarten, kann er jedoch vielfach auf den Abschluss einer separaten Reiserücktritts-Versicherung verzichten. In den meisten Fällen sind Kreditkarten nämlich an Versicherungspakete gekoppelt, die auch eine Reiserücktrittsversicherung umschließen. Der Versicherungsschutz ist in diesem Fall dann gegeben, wenn der Reisende seine Reise mit der Kreditkarte bezahlt.

 
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