Im weitesten Sinne stehen sowohl die private Krankenversicherung als auch Wohnriester im Zusammenhang mit der privaten Altersvorsorge. Beim sogenannten Wohnriestern dient ein Eigenheim als Absicherung für den Lebensabend und bei der privaten Krankenversicherung sorgen die Alterungsrückstellungen dafür, dass das Krankheitsrisiko bei weitestgehend stabilem und gleichbleibendem Beitrag auch im Alter abgesichert ist. Wohnriester wird offiziell als Eigenheimrente bezeichnet und das Konzept, das dahintersteht, sieht vor, dass ein Riestersparer sein angespartes Kapital entnehmen kann, um damit selbstgenutztes Wohneigentum zu finanzieren. Dabei ist es unerheblich, ob eine Immobilie gekauft, neu erbaut oder eine bestehende Immobilienfinanzierung mit dem Kapital getilgt wird, wichtig ist nur, dass der Riestersparer die Immobilie selbst nutzt. Die Zulagen, mit denen sich der Gesetzgeber am Riestervertrag beteiligt, können dann als zusätzliche Tilgungsbausteine verwendet werden.
Damit wird Wohnriester vor allem für junge, kinderreiche Familien und Personen mit geringerem Einkommen interessant, denn bei einer Familie mit zwei kleinen Kindern kann der Riestervertrag mit Zulagen bis zu einer Höhe von 908 Euro jährlich gefördert werden. Anspruch auf die Förderung haben alle Personen, die direkt förderberechtigt sind und die der uneingeschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegen. Allgemein sind dies alle Personen, die Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, aber beispielsweise auch Beamte, Eltern in Ruhezeit, Wehr- und Zivildienstleistende oder Arbeitslosengeldempfänger können die Förderung erhalten. Eine indirekte Förderung ist möglich, wenn der Ehepartner zum förderberechtigten Personenkreis gehört. Zu den indirekt geförderten Personen gehören somit diejenigen, die beispielsweise selbstständig oder freiberuflich tätig sind.
Diese Personen haben zeitgleich auch die Wahl, ob sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein oder in eine private Krankenversicherung wechseln möchten. Wie eingangs erwähnt beinhaltet die private Krankenversicherung eine Art Altersvorsorge im weiteren Sinne, denn die Beiträge bestehen aus einem Risiko- und einem Sparanteil. Durch den Risikoanteil werden die aktuellen Kosten finanziert, der Sparanteil wird verzinslich angelegt. Dies begründet sich damit, dass das Krankheitsrisiko mit zunehmendem Alter erwartungsgemäß steigt und damit auch die Kosten höher liegen. Verursacht ein Versicherungsnehmer im Alter nun höhere Kosten, die durch seinen Beitrag allein nicht abgedeckt werden, wird die Differenz durch die angesparten Alterungsrückstellungen ausgeglichen.
Auf diese Weise wird es möglich, die Beiträge trotz höherer Kosten im Alter stabil zu halten, wobei es sich bei den Alterungsrückstellungen nicht um individuelles Guthaben, sondern um das Guthaben einer Risikogruppe handelt. Für junge Familien oder abhängig angestellte Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen, für die Wohnrister besonders vorteilhaft ist, besteht die Möglichkeit, vollständig in die private Krankenversicherung zu wechseln, nicht. Allerdings kann auch dieser Personenkreis Maßnahmen im Hinblick auf eine gute medizinische Versorgung nach individuellem Bedarf treffen und eine private Krankenzusatzversicherung bei einer privaten Krankenkasse abschließen.
Durch eine solche private Zusatzkrankenversicherung können die Leistungen abgedeckt werden, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang finanziert werden. Erfahren Sie jetzt mehr zur Wohn Riester Rente auf Wohn-Riester-Ratgeber.de
|