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Krankenversicherung: Der große Kassenvergleich

Seit der Einführung des einheitlichen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung spielen die Versicherungsprämien nur noch eine untergeordnete Rolle, denn jeder gesetzlich Versicherte bezahlt den gleichen Prozentsatz seines Monatseinkommens als Beitrag, unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse er Mitglied ist. Im Gegenzug haben die Leistungsunterschiede deutlich an Bedeutung gewonnen. Der Gesetzgeber legt zwar den Großteil aller Leistungen, die von den Krankenkassen bezahlt werden müssen, fest, allerdings dürfen nun auch gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Wahltarife anbieten.

Ein Beispiel hierfür sind die sogenannten Hausarzttarife, bei denen der Versicherte eine Prämie erhält, wenn er mindestens einen Jahr lang nur einen bestimmten Hausarzt aufsucht und Fachärzte nur mit Überweisung dieses Hausarztes konsultiert. Zudem bieten einige gesetzliche Krankenkassen beitragssenkende Selbstbeteiligungen an oder erstatten die Beiträge anteilig zurück, wenn der Versicherte mit Ausnahme von Vorsorgeuntersuchungen nicht beim Arzt war. Vorsorgeuntersuchungen sind hierbei ausgenommen, weil künftig Kosten bei Erkrankungen, die durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen vermeidbar gewesen wären, nur noch in begrenztem Umfang übernommen werden sollen.

Auf der anderen Seite können Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen umfangreichere Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie bereit sind, höhere Beiträge zu bezahlen. Durch eine Art private Zusatzkrankenversicherung erhalten dann auch gesetzlich Krankenversicherte Behandlungen, die nach der privatärztlichen Gebührenordnung abgerechnet werden, homöopathische Arzneimittel oder können an Gesundheitsprogrammen und diversen Kursen teilnehmen. Die Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen sind prinzipiell mit der Vorgehensweise von privaten Krankenkassen vergleichbar, denn die Private Krankenversicherung bietet ihren Mitgliedern schon seit jeher die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz individuell zu gestalten und die Prämienhöhen durch entsprechende Selbstbeteiligungen oder Ausschlüsse zu senken.

Außerdem arbeitet auch die private Krankenversicherung mit Beitragsrückerstattungen, wenn der Versicherte während einer festgelegten Periode keine Kosten verursacht. Allerdings bietet die Private Krankenversicherung einen entscheidenden Vorteil gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen, die im Rahmen einer privaten Krankenversicherung vereinbart sind, sind für die gesamte Versicherungslaufzeit per Vertrag garantiert, unabhängig davon, ob es durch weitere Gesundheitsreformen zu Kürzungen und Streichungen bei den gesetzlichen Kassen kommt. Da jedoch nur ein bestimmter Personenkreis vollständig in die private Krankenversicherung wechseln kann, ist überlegenswert, ob anstelle eines Wahltarifes in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht eine private Krankenzusatzversicherung bei einer privaten Krankenkasse Sinn macht, beispielsweise im Hinblick auf zahnmedizinische Behandlungen oder den Auslandskrankenschutz.

Durch eine solche Zusatzversicherung kann der Versicherungsschutz bei meist recht günstigen Beiträgen entsprechend der eigenen Bedürfnisse aufgestockt werden und dies ebenfalls bei dauerhaft garantierten Leistungen.

 
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