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Grundlegende Änderungen im System der PKV

Die Gesundheitsreform 2007 hatte weitreichende Änderungen zur Folge – und dass nicht nur für gesetzlich Versicherte, sondern auch für Privatpatienten. Diese Änderungen sind aber nicht alle gleich nach der Verabschiedung des Gesetzes in Kraft getreten, sondern einige davon werden erst jetzt, im Jahr 2009, umgesetzt. Seit Beginn des Jahres besteht eine Versicherungspflicht für alle Bürger. Es gibt einen Basistarif in der privaten Krankenversicherung, der jedem offen steht. Niemand darf abgewiesen werden. Die privaten Krankenkassen dürfen bei diesem Basistarif keine Aufschläge verlangen oder grundlegende Leistungen für den Versicherten ausschließen.

Der Leistungsumfang im Basistarif der PKV orientiert sich daran, welche medizinischen Leistungen auch von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Von dieser Regelung profitieren zum Beispiel Menschen, die aus der PKV ausgeschlossen wurden, weil sie die Beiträge nicht mehr zahlen konnten. Diese Personen können meistens nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, so dass ein Basistarif bei einer privaten Versicherung ihre einzige Chance auf Absicherung ist. Der Basistarif darf nicht mehr kosten als der Höchstsatz in der GKV, der allerdings im Moment bei ungefähr 570 Euro monatlich liegt. Das kann dazu führen, dass man für wenig Leistung hohe Beiträge aufbringen muss. Wer den Mindestbeitrag der privaten Krankenversicherung nachweisbar nicht zahlen kann, muss nur einen ermäßigten Beitrag abführen. Die Gesundheitsreform 2007 wollte auch den Wechsel zwischen den privaten Krankenversicherungen erleichtern. Das ist aber nur mit Einschränkungen gelungen. Wer aber nun, seit 2009, der PKV neu beitreten möchte, kann sich jedoch frei zwischen allen Basistarifen entscheiden.

Leistungskürzungen und die Bevorzugung von Privatpatienten beim Arzt lassen den Wechsel zur PKV verführerisch erscheinen, aber wer das nicht will oder kann, zum Beispiel weil er als Arbeitnehmer unter der nötigen Einkommensgrenze liegt, der kann eine private Zusatzkrankenversicherung abschließen. Je nach den individuellen Bedürfnissen kann die private Krankenzusatzversicherung eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder die Behandlung beim Heilpraktiker beinhalten. Die Zusatzpolicen werden oft günstiger, wenn der gesetzlich Versicherte sich den Vertrag über seine Krankenkasse vermitteln lässt. Gesetzliche und private Kassen haben inzwischen oft Kooperationsverträge miteinander abgeschlossen. Doch Versicherte sollten von den privaten Zusatzversicherungen keine Wunder erwarten: Gerade bei zahnärztlichen Behandlungen oder bei alternativer Medizin vom Heilpraktiker wird meistens nur ein Teil der Kosten erstattet. Auch wenn es „nur“ um eine private Zusatzversicherung geht, wird außerdem eine Gesundheitsprüfung fällig.

 
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