STARTSEITE IMPRESSUM ARTIKEL VERZEICHNIS PARTNERS KONTAKT SITEMAP
 
» Private Krankenversicherung
» KFZ Versicherung
» Vergleich Lebensversicherung
» Vergleich Rentenversicherung
» Berufsunfähigkeitsversicherung
» Altersvorsorge
 
 
» Reisekrankenversicherung
» Tier- Versicherung
» Darlehen - Finanzen
» Unfallversicherung
» Kredite
» Versicherungsvergleich
 
 
 
 
 
Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Wie sich aus dem Namen ableitet, handelt es sich bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung um eine Versicherung, die den Fall von Erwerbsunfähigkeit absichert, wobei Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass der Versicherungsnehmer keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kann.

In den meisten Fällen wird jedoch keine eigenständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung, sondern eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, die dann nicht nur den Fall von Erwerbsunfähigkeit, sondern auch den Fall von vollständiger oder teilweiser Berufsunfähigkeit absichert. Nach Definition der meisten Versicherer liegt eine volle Berufsunfähigkeit dann vor, wenn die Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers unter sechs Stunden sinkt, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einem Unfall oder einer Erkrankung weniger als sechs Stunden pro Tag in seinem zuletzt ausgeübten oder versicherten Beruf arbeiten kann. Eine teilweise Berufsunfähigkeit ist gegeben, wenn die Arbeitskraft nur noch zu 50 Prozent besteht. Allerdings ist der Abschluss einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung prinzipiell nicht daran gebunden, dass die abgesicherte Tätigkeit dazu dient, den Lebensunterhalt zu verdienen, es sich also um eine Arbeit gegen ein Entgelt handelt. Ebenso ist es möglich, Tätigkeiten abzusichern, die nur durch finanzielle Mittel ersetzt werden könnten, beispielsweise die Arbeiten einer Hausfrau oder die Betreuung der Kinder.

Die Versicherungsleistung im Fall von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit erfolgt als monatliche Rente, die solange ausbezahlt wird, wie vertraglich vereinbart, meist bis zum Bezug der Altersrente. Die Höhe der Versicherungsprämie errechnet sich daraus, wie hoch diese ausbezahlte Rente ist, wie lange sie ausbezahlt wird und wie groß das Risiko des Versicherungsnehmers ist, dass der Fall von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eintritt. Dazu wird die versicherte Tätigkeit einer bestimmten Berufsgruppe zugeordnet, wobei sich die Berufsgruppen in Berufe ohne oder mit nur geringer körperlicher Tätigkeit, in kaufmännische Berufe, in Berufe mit mittleren und in Berufe mit schweren körperlichen Arbeiten gliedern. Zudem beeinflussen das Alter und Geschlecht, der Gesundheitszustand sowie teils Hobbys und persönliche Gewohnheiten die Beurteilung des Berufsunfähigkeitsrisikos. Im Regelfall setzt die Versicherungsleistung jedoch ein ärztliches Attest voraus, dass den Grad der Berufsunfähigkeit oder die Erwerbsunfähigkeit bestätigt. Vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages lohnt sich allerdings auch bei einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung aus zwei Gründen immer ein Berufsunfähigkeitsversicherung Test.

Zum einen beurteilen nicht alle Versicherer das Risikopotenzial des Versicherungsnehmers auf die gleiche Art und Weise und zum anderen sehen einige Versicherungsverträge sogenannte Verweise vor. Dies bedeutet, dass der Versicherer die Versicherungsleistung verweigern kann, wenn der Versicherungsnehmer prinzipiell eine andere Tätigkeit ausüben könnte, da seine Leistungsfähigkeit und seine berufliche Erfahrung dies zulassen. Allerdings ist diese Option im Zusammenhang mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung hinfällig, da Erwerbsunfähigkeit ja bedeutet, dass der Versicherte überhaupt keiner Berufstätigkeit mehr nachgehen kann. 

 
© 2008 versicherungen-1a.info