Ist ein Versicherungsnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, hat er grundsätzlich auch im Ausland Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall. Allerdings gilt sein Versicherungsschutz grundsätzlich nur bei Reisen in solche Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht und dies wiederum ist vor allem bei Mitgliedsstaaten der EU der Fall. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dann die Kosten für akut notwendige Behandlungen, jedoch ausschließlich in der Höhe, wie sie auch in Deutschland übernommen werden.
Sind die Behandlungskosten höher oder möchte der Versicherte nach einem Krankentransport zu Hause weiterbehandelt werden, muss er die Kosten hierfür selbst aufbringen. In anderen Ländern, mit denen keine Sozialversicherungsabkommen bestehen, werden grundsätzlich auch keine Kosten übernommen. Befindet sich der Versicherungsnehmer nun beispielsweise in den USA und erkrankt er während dieses Aufenthaltes, muss er sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmen entstehen, aus eigener Tasche finanzieren. Gegen dieses Kostenrisiko kann er sich jedoch im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung absichern. Eine Auslandskrankenversicherung erweitert den vorhandenen Versicherungsschutz in erster Linie im Hinblick auf ambulante und stationäre Behandlungen während Reisen und bei Auslandsaufenthalten.
Zudem umfasst der Versicherungsschutz auch die Kostenübernahme bei Krankenrücktransporten sowie bei Überführungen. Bei einer weltweit geltenden Auslandskrankenversicherung ist somit auch der Aufenthalt in den USA versichert. Benötigt der Versicherungsnehmer medizinische Hilfe, übernimmt die Auslandskrankenversicherung alle damit zusammenhängenden Kosten, wobei der Versicherungsschutz in aller Regel ohne Wartezeiten oder Leistungsstaffelungen von Beginn an in vollem Umfang gegeben ist. Eine Auslandskrankenversicherung USA macht allerdings nicht nur Sinn, um sich im Allgemeinen gegen Krankheitskosten abzusichern, sondern vor allem auch deshalb, da es in den USA prinzipiell keine Gebührenordnung für Ärzte und keine Vorschriften hinsichtlich der Preisgestaltung bei Medikamenten gibt. Insofern können die Kosten in den USA weitaus höher liegen als in Deutschland.
Erschwerend kommt hinzu, dass viele Ärzte und Krankenhäuser in den USA Patienten erst dann behandeln, wenn diese die Behandlungskosten direkt vor Ort bezahlen oder zumindest eine Anzahlung leisten. Auch hier erweist sich die Auslandskrankenversicherung wieder als sehr hilfreich, denn in aller Regel vereinbart der von der Versicherung beauftragte Ansprechpartner vor Ort eine direkte Abrechnung mit dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus. Die Prämienhöhe für die Auslandskrankenversicherung ergibt sich aus dem gewünschten Versicherungsumfang, persönlichen Merkmalen des Versicherungsnehmers und der Art der Police. So ist es möglich, die Auslandskrankenversicherung nur für eine bestimmte Reise als Einzel- oder als Familienpolice abzuschließen, wobei sich die Kosten dann nach der Reisedauer richten. Daneben kann die Auslandskrankenversicherung auch als Jahrespolice abgeschlossen werden, was sinnvoll ist, wenn in einem Jahr mehrere Aufenthalte in den USA geplant sind.
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