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Altersvorsorge mit der Riester Rente

Eine kontinuierlich älter werdende Gesellschaft, gleichbleibende oder sinkende Geburtenraten, eine hohe Arbeitslosenquote sowie diverse Reformen hinsichtlich der staatlichen Rente führen letztlich dazu, dass der privaten Altersvorsorge eine immer wichtigre Rolle zukommt. Prinzipiell übernimmt die private Altersvorsorge die Funktion, eine möglicherweise im Alter entstehende Versorgungslücke zu schließen und mittlerweile stehen hierfür unterschiedliche Modelle und Varianten zur Verfügung. Eine dieser Varianten ist die sogenannte Riester Rente, die von staatlicher Seite gefördert wird. In sehr einfachen Worten erklärt handelt es sich bei der Riester Rente um eine Altersrente, die auf freiwilliger Basis angespart wird und ab dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung kommen kann. Allerdings ist die staatliche Förderung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehört, dass das Produkt, das bespart wird, behördlich zertifiziert ist. Eine entsprechende Zertifizierung wird vom Bundesaufsichtsamt für Versicherungen erteilt, wenn im Rahmen des besparten Produktes mindestens die Auszahlung der einbezahlten Beiträge garantiert wird, die Anlage nicht gepfändet oder abgetreten werden kann und die Auszahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr oder mit Eintritt in das Rentenalter als monatliche Rente vorgesehen ist. Mögliche Anlageformen im Zusammenhang mit Riester Renten sind klassische private Rentenversicherungen, klassische kapitalbildende oder fondsgebundene Lebensversicherungen, Fondssparpläne sowie Banksparpläne, die dann bei Rentenbeginn im Zuge der Auszahlung in eine Rentenversicherung umgewandelt werden. Zu den weiteren Voraussetzungen für die maximale staatliche Förderung gehört, dass der Sparer überhaupt zulagenberechtigt ist.

Dies ist vereinfacht zusammengefasst immer dann der Fall, wenn er Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt. Ebenfalls möglich ist die Riester Rente für Beamte, Soldaten und Zivildienstleistende, Empfänger von Arbeitslosengeld II, Familien mit Kindern und Personen während des Erziehungsurlaubes. Die staatliche Förderung gliedert sich in zwei Säulen. Zum einen erhält der Riester-Sparer während der Ansparphase, sofern er einen bestimmten Prozentssatz seines Jahreseinkommens anlegt, Zulagen in Form von Grund- und Kinderzulagen und zum anderen können die Beiträge im Rahmen der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen und somit als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Besteuerung erfolgt dann nach dem Alterseinkünftegesetz nachgelagert, was bedeutet, dass das angesparte Guthaben erst zum Zeitpunkt der Auszahlung als Rente besteuert wird.

Welches Produkt durch die Riester Rente bespart wird, bleibt letztlich der Entscheidung des Sparers überlassen, je nach Anlageform können sich jedoch deutliche Unterschiede hinsichtlich der Renditechancen ergeben. Insofern lohnt sich ein Riester Renten Vergleich vor Abschluss eines Vertrages, der ermöglicht, die attraktivste Anlageform zu finden und dabei die wesentlichen Eckdaten übersichtlich und verständlich miteinander vergleicht. Zudem bieten viele Anbieter die sogenannten Riester Rente Rechner an, die aufzeigen, wie hoch die möglichen staatlichen Zulagen sind und wie sich diese Zulagen in der Ablaufleistung bemerkbar machen. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, wie die Riester Rente zur Auszahlung kommen kann, wobei sie immer als Rente ausbezahlt werden muss.

Mögliche Vereinbarungen sind allerdings eine Auszahlung als lebenslange Rente, als Rente, die für eine garantierte Dauer an den Sparer oder im Fall seines Todes an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird, oder als Rente mit Todesfallleistung. Todesfallleistung bedeutet, dass das Guthaben, das zum Zeitpunkt des Todes des Sparers noch vorhanden ist, an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird. Der große Vorteil der Riester Rente besteht in der garantierten Ablaufleistung sowie der Pfändungs- und Hartz-IV-Sicherheit. Nachteilig ist jedoch, dass die Produkte nicht vorzeitig verkauft, beliehen oder übertragen werden können.

Allerdings gibt es eine Neuerung im Zusammenhang mit Riester-Verträgen. Wird ein Bank- oder ein Fondssparplan bespart, kann dieses Guthaben auch für den Kauf oder den Bau einer Immobilie sowie für die Tilgung einer Baufinanzierung entnommen werden, wenn die Immobilie selbst genutzt wird, zudem können auch Bausparverträge gefördert werden. Inwiefern sich dies allerdings für den Sparer tatsächlich lohnt, kann durch einen Riester Rente Test überprüft werden.

 

 
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