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Was ist eine Anwartschaftsversicherung?

Es kann eine Reihe von Vorteilen mit sich bringen, in einer privaten Krankenkasse versichert zu sein, beispielsweise erweiterte Leistungen im Vergleich zur GKV oder eine einkommensunabhängige Berechnung der Beiträge. Allerdings ist eine private Krankenvollversicherung an bestimmte Bedingungen geknüpft, allen voran, dass der Versicherungsnehmer nicht versicherungspflichtig ist.

Dies ist dann der Fall, wenn er einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, verbeamtet oder beihilfeberechtigt ist oder sein Einkommen als Arbeitnehmer in mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Tritt der Fall ein, dass der Versicherungsnehmer seine private Krankenvollversicherung ruhen lassen möchte oder muss, hat er die Möglichkeit eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abzuschließen.

Mögliche Gründe für den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung sind beispielsweise eingetretene Arbeitslosigkeit, vorübergehende Ansprüche gegenüber einer anderen Versicherung oder längere Abwesenheit etwa im Rahmen eines Auslandaufenthaltes. Durch eine Anwartschaftsversicherung sichert sich der Versicherungsnehmer die Rechte an seiner privaten Krankenversicherung, das bedeutet, die Versicherung wird nach Ende der Anwartschaftszeit ohne erneute Gesundheitsprüfung und zu den gleichen Bedingungen fortgeführt wie zum Zeitpunkt der Umwandlung. Beinhaltet der Versicherungstarif des Versicherungsnehmers Wartezeiten, werden diese auf die Dauer der Anwartschaftsversicherung angerechnet, allerdings besteht während der Anwartschaftszeit kein Anspruch auf Leistungen.

Wird die private Krankenversicherung nach Ende der Anwartschaftsversicherung fortgeführt und sind während der Anwartschaftszeit Erkrankungen oder Folgen eines Unfalls eingetreten, werden diese ohne weitere Auswirkungen, etwa im Bezug auf die Beitragshöhe oder Risikozuschläge, in den Versicherungsschutz integriert. Bei einer Anwartschaftsversicherung wird die kleine von der großen Anwartschaftsversicherung unterschieden.

Bei einer kleinen Anwartschaft werden keine Alterungsrückstellungen gebildet, so dass bei der erneuten Umwandlung in die Krankenvollversicherung das Alter des Versicherungsnehmers zu diesem Zeitpunkt entscheidend ist. Im Gegensatz dazu werden bei der großen Anwartschaft weiterhin Alterungsrückstellungen gebildet, wodurch das Alter bei der Rückkehr in die private Krankenversicherung, das zum Zeitpunkt des Eintritts in die Anwartschaft gegeben war, erhalten bleibt. 

 

 
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