Sicherheiten bei einer Baufinanzierung
Als Sicherheit bei einer Hausfinanzierung wird in der Regel zu Gunsten der Finanzierungsbank eine Grundschuld bzw. eine Hypothek in das Grundbuch eingetragen. Die Höhe des Grundpfandrechtes umfasst die Kreditsumme einschließlich ausstehender Zinsen. Die Bank hat mit dieser Grundschuld bzw. der Hypothek die Möglichkeit, das Haus zwangsweise zu versteigern, vorausgesetzt, der Kredit kann durch den Kreditnehmer nicht mehr zurückgezahlt werden und alle Mahnversuche blieben erfolglos.
Das Objekt wird dann vom Amtsgericht versteigert. Parallel ist es möglich, auch außerhalb des Bieterverfahrens mit der Bank über den Verkauf einig zu werden, sofern sich ein Käufer findet. Aus dem Verkaufserlös wird der Kredit beglichen sowie die anfallenden Kosten. Bleibt vom Erlös noch Geld übrig, erhält das der bisherige Eigentümer. In der Regel spekulieren aber Käufer, die Immobilien bei einer Zwangsversteigerung erwerben wollen von Preisen, die weit unter dem Schätzwert des Objektes liegen.
Die Grundschuld bzw. Hypothek wird für die finanzierende Bank erstrangig eingetragen. Besteht noch ein Bauspardarlehen über eine Bausparkasse, genügt dieser meist eine nachrangiger Eintragung im Grundbuch. Alternativen für Grundpfandrechte sind Lebensversicherungen, die bereits einen hohen Auszahlanspruch haben. Allerdings sind Banken dazu verpflichtet, je nach Sicherheit unterschiedliche Abschläge vorzunehmen, so dass eine Lebensversicherung nicht in voller Höhe als Sicherheit einer Baufinanzierung eingesetzt werden kann.
|