Zu den Voraussetzungen für eine private Krankenvollversicherung gehört, dass für den Versicherungsnehmer keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer selbstständig oder freiberuflich tätig, verbeamtet oder beihilfeberechtigt ist oder als Arbeitnehmer ein Einkommen erzielt, dass mindestens drei Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze lag. Dabei bietet die Krankenversicherung in einer privaten Krankenkasse die Vorteile, dass der Versicherte seinen Leistungsumfang an seine Bedürfnisse anpassen kann, die versicherten Leistungen tariflich garantiert und vertraglich zugesichert sind und die Beitragshöhe unabhängig vom Einkommen ermittelt wird. Das bedeutet, dass der Versicherte aus einer Vielzahl verschiedener Tarife wählen kann und die PKV seinen Beitrag anhand des Risikos ermittelt, wozu Faktoren wie das Alter, das Geschlecht, der Gesundheitszustand und der Leistungsumfang zugrunde gelegt werden.
Insbesondere zu Beginn einer Selbstständigkeit gilt es häufig, die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst wirtschaftlich einzusetzen. Auf das Bedürfnis von jungen Selbstständigen, eine möglichst günstige Krankenversicherung zu finden, haben die Krankenkassen durch die Einführung der sogenannten Einsteiger- oder auch Elementartarife reagiert. Diese Tarife sind mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar, jedoch mit den Vorteilen einer privaten Versicherung, wie beispielsweise freie Arzt- und Krankenhauswahl, verbunden. Daneben kann meist auch im Rahmen der Einsteiger- oder Elementartarife der Beitrag durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung gesenkt werden. Selbstbeteiligung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst trägt, als prozentualen Anteil oder als Pauschalbetrag und bezogen auf bestimmte Leistungen oder auf die verursachten Kosten im allgemeinen.
Zudem gewähren die Anbieter häufig auch Beitragsrückerstattungen, wenn der Versicherte innerhalb einer festgelegten Periode keine Leistungen in Anspruch genommen und somit auch keine Kosten verursacht hat. Meist sehen die Versicherungsbedingungen für Elementar- oder Einsteigertarife darüber hinaus vor, dass der Wechsel in einen anderen Tarif oder die Erweiterung des Versicherungsschutzes um bestimmte Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen kann.
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