Die private Altersvorsorge gewinnt an immer größerer Bedeutung, insbesondere für jüngere Arbeitnehmer. Auch wenn diejenigen, die während ihrer Berufstätigkeit Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, grundsätzlich Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente haben, muss davon ausgegangen werden, dass diese im Alter nicht ausreichen wird, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern.
Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Produkte, die sich dazu eignen, ein finanzielles Polster für das Alter anzusparen. Neben Renten- und Lebensversicherungen, Immobilien oder der Riester- und Rürup-Rente kann die private Altersvorsorge auch durch ein Investment in Fonds gestaltet werden. Die Gewinne von Beteiligungen an Fonds werden durch positive Wertentwicklungen und durch Ausschüttungen erzielt. Im Bezug auf die Ausschüttungen gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, entweder sie werden zum Ende des Geschäftsjahres an den Anleger ausbezahlt oder sie werden erneut in Fonds investiert. Das erneute Anlegen der Gewinne wird als Thesaurierung bezeichnet.
Werden thesaurierende Fonds als Altersvorsorge genutzt, wird durch das erneute, langfristige Anlegen der Erträge ein Zinseszinseffekt und damit eine höhere Rendite erzielt. Wichtig in diesem Zusammenhang sind die Auswirkungen auf die Besteuerung durch die Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009. Bis zu diesem Zeitpunkt wird keine Unterscheidung zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds vorgenommen und beide Fondsarten müssen die Ertragsanteile ausweisen und entsprechend versteuern. Bei thesaurierenden ausländischen Fonds hingegen werden die erneut angelegten Ertragsanteile erst beim Verkauf der Fondsanteile versteuert. Dies führt zu einem Steuerstundungseffekt und ist besonders für diejenigen interessant, die zum Zeitpunkt des Verkaufs im Rentenalter sind und somit einen geringeren Steuersatz ausweisen. Mit Inkrafttreten der Abgeltungssteuer wird jedoch zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds getrennt. Die Erträge der Fonds sind immer steuerpflichtig, unabhängig davon, ob es sich um inländische oder ausländische Fonds handelt. Zudem werden Anleger, die in thesaurierende Fonds investieren, aufgrund der Anwendung des Zufallsprinzips von der Abgeltungssteuer doppelt erfasst.
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