Wer sich gut Informiert hat es im Leben leichter. Nur der Wissende kann sich vor Fehlern schützen und gerade beim Thema Gesundheit gilt es grundlegende Fehler zu vermeiden. Die Wahl der Krankenkasse und der Krankenversicherungsart ist nicht leicht und sollte gut überdacht werden. Im Folgenden bieten wir Ihnen ein paar grundlegende Informationen über die gesetzliche und private Krankenversicherung.
Arbeitnehmer, die keiner gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, können sich frei für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheiden. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet ihren Mitgliedern im Krankheitsfall und bei der Vorsorge lediglich eine Grundversorgung. Gesetzlich Versicherte müssen Krankenkassen einheitlich pro Monat einen Grundbeitrag von 15,5 Prozent ihres Nettolohnes zahlen. Hinzukommen 40 Euro pro Jahr für die Praxisgebühr sowie diverser Zuzahlungen bei Medikamenten, die so genannte Rezeptgebühr.
Anderes sieht das bei der privaten Krankenversicherung (PKV) aus. Die Versicherungsnehmer können die Leistungen und die Beitragshöhe individuell an ihre eigenen Bedürfnisse und Wünsche anpassen. Mit Einführung der Gesundheitsreform wurde auch bei der PKV ein Basistarif eingerichtet, dessen Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Der Versicherte kann diesen Tarif je nach Belieben aufstocken. Chefarztbehandlungen und zuzahlungsfreie Medikamente sind dann möglich.
Während gesetzlich Krankenversicherte ein Recht auf die Aufnahme in eine gesetzliche Krankenkasse haben, richtet sich die Aufnahme in die PKV nach individuellen Maßstäben wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Beruf und Einkommen des Versicherungsnehmers. Seit der im Januar 2009 in Kraft getretenen Gesundheitsreform, dürfen auch nur diejenigen in die private Krankenversicherung wechseln, deren Bruttojahreseinkommen mindestens drei Jahre lang über der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze von 48.600 Euro lag.
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